Neue Wohnung mit Home-Office

Weil sich die Büroarbeit von zuhause etabliert hat, darf auch die Frage nach den Bedingungen gestellt werden. Das extra Arbeitszimmer ist zumindest steuerlich begünstigt.

 

Beim führenden heimischen Maklerunternehmen EHL sieht man im nach Corona heraus gegebenen Marktbericht eine Trendwende voraus: „Die Digitalisierung wird deutlich rascher voranschreiten und die Bedeutung des virtuellen Büros oder Heimarbeitsplatzes wird deutlich zunehmen.“ Laut einer Umfrage von karriere.at wollen aktuell von hundert Unternehmen die Option Home-Office nur fünf nicht nutzen. Die anderen 95 Prozent sagen ja, zumindest teilweise oder fallweise. „Spätestens seit Corona ist Home-Working aus Österreichs Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken“, kommentiert Thomas Olbrich, Chief Culture Officer beim Jobportal. Bei den Arbeitnehmern ist die Akzeptanz ganz ähnlich und wahlweise wollen fast drei Viertel auf jeden Fall davon Gebrauch machen. Die Pandemie könnte zu einer tiefgreifenden Umwälzung der Arbeitswelt führen. War man davor bezüglich Arbeiten von daheim noch zurückhaltend, so konnte die verbesserte Work-Life-Balance im Praxistest überzeugen. Was dennoch oft gefehlt hat, war der Raum, wo ungestört gearbeitet werden kann.

Extra Arbeitszimmer erforderlich

Der Begriff Home-Office ist bis dato im Gesetz nicht vorkommend. Das sagt Immobilienexpertin Karin Fuhrmann vom Steuerberatungsunternehmen tpa und sie stellt klar: „Bezüglich dem Arbeitszimmer hat sich nichts geändert“. Eine allgemeine Auffassung zum Home-Office gibt es trotzdem: Die Leistung eines Arbeitnehmers wird mittels Informationstechnologie außerhalb des Unternehmens, typischerweise in der eigenen Wohnung, erbracht. Fuhrmann sieht in gemischten Sphären ein Problem: „Ohne einen abgegrenzten Raum mit ausschließlicher Nutzung wird es nicht gehen.“ Fürs Wohnzimmer wird man also keine Spesen ersetzt bekommen, auch wenn man dort vielleicht videotelefoniert hat. Die gute Nachricht ist allerdings, dass im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung Mietaufwendungen für das Arbeitszimmer und gegebenenfalls sogar Anschaffungskosten eine Rolle spielen. „Kosten für den Arbeitsraum können anteilig steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Fuhrmann und verweist auf die dafür anfallenden Kosten pro Quadratmeter als wesentliche Grundlage. Das extra Arbeitszimmer ist also aus jener Sicht eine Überlegung wert. Für kleine Selbständige gibt es laut einer bereits vor Corona ausgesendeten Nachricht der Wirtschaftskammer bald eine Erleichterung. Bereits beschlossen ist, dass mit nächstem Jahr monatlich 120 Euro auf fürs Arbeitszimmer geltend gemacht werden können, egal welcher Tätigkeit man nachgeht.

 

 

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Wer trägt die Kosten?

Strom, Internetkosten und Computer sind Betriebsmittel, die als solche nicht vom Arbeitnehmer übernommen werden müssen. Und was ist mit dem Büroraum? Vom Arbeitgeber verordnet werden kann das Home-Office nicht und daher braucht es eine gesonderte Vereinbarung. „Für den Arbeitgeber ist das wie ein Gehaltsbestandteil und ist daher als solches nicht steuerfrei“, stellt Fuhrmann klar. Damit ist eine Zuzahlung vom Arbeitgeber als Bonus zu verstehen, was wohl vorerst die Ausnahme bleibt. Wenn es doch dazu kommt, wäre vom Angestellten daheim für ausreichend Diskretion und Sicherheit zu sorgen. Firmendaten, Hausinternet und die Familie gehen nur bedingt zusammen. Was noch eine Rolle spielt, wäre die passende Größe des extra Arbeitszimmers. Mehr Quadratmeter als in der Firma wird eher nicht angemessen sein.

Autor: Peter Matzanetz, branchenfrei.at