07.04.2022

Sanierungsoffensive 2021/2022: So kommen Sie zur Förderung

650 Millionen Euro: Der Fördertopf für nachhaltiges Sanieren war in Österreich noch nie so groß. Doch wie kommen Sie als Privater zu Ihrem Geld?

Text von Tamara Effler, Content Management

 

 

Anreiz für einen Heizkesseltausch gefällig? Wie wäre es mit 5.000 Euro? Dieser maximale Förderbetrag wartet auf Sie bei einem Umstieg von einem fossilen auf ein nachhaltiges Heizsystem.  Planen Sie eine thermische Sanierung? Dann winken sogar bis zu 6.000 Euro. Die aktuelle Sanierungsoffensive für 2021 und 2022 wurde von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in Rekordhöhe geschnürt. Wir geben einen Überblick was im Rahmen der beiden Programme „raus aus Öl und Gas“ und „Sanierungsscheck“ gefördert wird, und wie Sie sich die Förderung sichern können. 

 

© Shutterstock

Beim Tausch einer Öl-Heizung auf einen Fernwärmeanschluss winken Förderungen. 

Raus aus Öl und Gas

Gefördert wird der Umstieg von Öl- bzw. Gas-Heizungen auf einen Nah- oder Fernwärmeanschluss. Ist dies nicht möglich, wird der Tausch auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe unterstützt. Förderungsfähige Kosten sind Kosten für Material, Montage und Planung des neuen Heizsystems sowie die Demontage- und Entsorgungskosten von alten Kesseln und Tankanlagen. Zu beachten ist, dass die Leistungen ab dem 1.1.2021 erbracht wurden. Selbermacher aufgepasst: Die Montage muss unbedingt von einem Fachmann erfolgen, andernfalls erhalten Sie keine Förderung.

Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ erhalten Sie maximal 5.000 Euro. Der Betrag ist mit 35% der förderungsfähigen Kosten begrenzt. 

Detaillierte Förderbedingungen fasst das Informationsblatt „raus aus Öl für Private“ zusammen.

Förderung wie?

Diese 10 Schritte bringen Sie zur „raus aus Öl“ Förderung:

    1. Energieberatung beim Fachmann für den geplanten Heizungstausch. Alternativ dazu kann ein Energieausweis oder Gesamtsanierungskonzept herangezogen            werden.

    2. Planung des Heizsystems mit professionellem Fachbetrieb

    3. Installation und Fertigstellung

    4. Online-Registrierung mit baureifem Projekt oder nach bereits erfolgtem Tausch der Heizung

    5. Nach der Registrierung folgt ein Bestätigungs-E-Mail mit persönlichem Link zur Antragstellung.

    6. Beantragung der Förderung nach Installation der neuen Heizung (spätestens 26 Wochen nach der Registrierung)

    7. Diese Unterlagen werden benötigt: 

    8.  Prüfung des Projekts

    9.  Genehmigung durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    10. Überweisung des Förderbetrags auf das Bankkonto

Sanierungsscheck

Der Sanierungsscheck fördert thermische Sanierungen von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Anspruch auf Förderung haben umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 % reduzieren. Solche Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung der Außenwände oder des Daches sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Anteilig sind außerdem Kosten für Planung, Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten förderungsfähig.

Bei dieser Förderung handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss. Planungskosten werden mit maximal 10 % aller förderungsfähigen Kosten berücksichtigt. 

 

Die Gelder aus dem Sanierungsscheck-Topf sichern Sie sich so:

    1. Beantragung über das Online-Formular mit folgenden Dokumenten:

    2. Prüfung der Unterlagen

    3. Übermittlung Förderungsvorschlag

    4. Genehmigung und Ausstellung des „Sanierungsschecks“ (=Förderungsvertrag mit voraussichtlicher Förderungshöhe)

    5. Finale Prüfung nach Fertigstellung der Sanierung

    6. Berechnung der Förderungshöhe auf Basis der Endabrechnung

    7. Überweisung des Geldes nach positiver Prüfung auf das Bankkonto

 

Wichtiger Hinweis: Wird der Antrag im Jahr 2021 gestellt, müssen die geförderten Maßnahmen (inkl. Material-Lieferung) bis 30.9.2023 fertig umgesetzt sein. Bei einer Antragstellung im Jahr 2022 ist die Deadline der 30.9.2024.

Sie möchten starten? Dann finden Sie hier detaillierte Informationen und sämtliche Antragsformulare zum Sanierungsscheck.

 

Quelle: Umweltförderungen in Österreich, eine Website der Kommunalkredit Public Consulting GmbH