05.05.2022

Energiekostenausgleich: 150€ nicht verpassen

Anstieg des Strompreisindex gegenüber dem Vormonat um 19,6%, im Vergleich zum Mai 2021 um 205,4% -Diese Entwicklung löst bei den Finanzen sehr vieler Haushalte in Österreich einen Flächenbrand aus. Kann ein Energie-Gutschein diesen Brand eindämmen?

Text von Lilian Amina Derndler, BA, Content Management

Aktuell lohnt es sich, den Postkasten genau zu inspizieren: Ist der Brief mit dem Energiegutschein von 150 Euro schon angekommen? Vier Millionen österreichische Haushalte werden in der nächsten Zeit aufgrund der in besonderem Ausmaß seit Beginn des Ukraine-Krieges explodierenden Energiekosten einen solchen erhalten. Bis Ende Mai soll der Versand abgeschlossen sein.

Doch wer hat überhaupt einen Anspruch auf den Energiekostenausgleich und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wie und wo kann man diesen einlösen? Antworten auf all diese Fragen finden Sie im folgenden Artikel.

Einkommensgrenze bestimmt wer einen Gutschein erhält

Unselbstständige mit einem Monatsbruttobezug von bis zu 5670€ (das Doppelte gilt für Mehrpersonenhaushalte) dürfen diesen Zuschuss einmalig einlösen, wenn der Stromliefervertrag am Hauptwohnsitz auf ihren  Namen läuft bzw. sie zur Zahlung der Stromrechnung  verpflichtet sind. Die Voraussetzung dafür: Der Hauptwohnsitz an dieser Adresse muss im Zeitraum vom 30.März bis zum 15.Juni des Jahres zumindest an einem Tag bestanden haben.

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Einlösung einfach und unbürokratisch möglich

Eingelöst werden kann der Gutschein sowohl online (QR-Code befindet sich auf der Gutschrift)  unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich als auch per Post mit dem beiliegenden vorfrankierten Antwortkuvert. Dieser Bonus muss vom Stromlieferanten im Zuge der nächsten Schluss- oder Jahresabrechnung automatisch abgezogen werden, was den Datenschutz gewährleiste und laut Finanzminister rechtssicher sowie unbürokratisch erfolge sowie die deutlich höher ausfallenden Jahresabrechnungen im entscheidenden Moment (wenn sie fällig werden ) abfedere.

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Bleibt der Briefkasten leer, melden Sie sich hier

Wer bis Juli keinen derartigen Gutschein in der Post vorfindet, kann einen solchen über die Seite www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder per Telefon unter 050 233 798 bis 31.8.2022 anfordern, die Hotline ist bereits jetzt in Betrieb. Dort lässt sich auch mit Angabe der Postleitzahl überprüfen, ob die Gutscheine in diesem Gebiet bereits verschickt wurden.      

Sollte jemand erst vor Kurzem die letzte Jahresabrechnung erhalten haben, kann er die Gutschrift erst mit der nächsten Jahresabrechnung einlösen.